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Identitätskarte und Schweizer Pass

Information zu den neuen Identitätskarten ab Ende 2026: Die Biometrische Identitätskarte

Die Schweiz sieht für Ende 2026 die Einführung einer biometrischen Identitätskarte vor. Wie der biometrische Pass wird auch die biometrische Identitätskarte mit einem Chip versehen sein, der die persönlichen Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke enthält. Die auf dem Chip gespeicherten und digital signierten Daten bieten zusätzliche Sicherheit gegen Fälschung und Identitätsdiebstahl. Zudem garantiert die biometrische Identitätskarte, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch langfristig ohne Einschränkung innerhalb der EU reisen können.

Ab Einführung der biometrischen Identitätskarte werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger frei wählen können, welches Ausweismodell sie möchten. Es wird auch möglich sein, den Pass und die biometrische Identitätskarte zusammen als «Kombination» zu erwerben.

Die Ausstellung der neuen biometrischen Identitätskarten erfolgt über das Erfassungszentrum Frauenfeld oder Weinfelden. Die Preise sind unverändert.

(Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol; www.fedpol.admin.ch; Pass und Identitätskarten, Laufende Projekte)

Weitere Infos folgen im November/Dezember 2026.



Bitte überprüfen Sie frühzeitig, wie lange Ihre Identitätskarte und/oder Pass noch gültig sind, damit Sie Ihre neuen Reisedokumente rechtzeitig erhalten.

Identitätskarten
Wenn nur eine Identitätskarte gewünscht wird, muss diese über die Einwohnerdienste der Wohngemeinde beantragt werden. Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen (altersunabhängig) am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich.
 
Mitzubringende Dokumente:
  • Alte Identitätskarte
  • Bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle
  • Ausweiskonformes Foto (analog, digital) gemäss  Anforderungen Passfoto
  • Einwilligungserklärung (inkl. ID/Pass), sofern nicht beide sorgeberechtigten Personen am Schalter vorsprechen

Praxisänderung bei Identitätskarten-Anträgen von minderjährigen Kindern
Minderjährige Kinder oder entmündigte Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte(n) Person(en) zu begleiten.
Bei ID-Anträgen ist das schriftliche Einverständnis (Einwilligungserklärung inkl. Kopie ID/Pass) der zweiten sorgeberechtigten Person vorzuweisen, sofern nur ein Elternteil am Schalter anwesend ist oder eine Beistandschaft besteht. 

Die Vorlage für die Einwilligungserklärung finden Sie auf der Homepage unter www.fischingen.ch im Online-Schalter unter der Abteilung Einwohnerdienste. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen. 

Gültigkeit
Die Identitätskarte ist für Erwachsene 10 Jahre und für Minderjährige 5 Jahre gültig.

Kosten
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene Fr. 70.00 und für Kinder Fr. 35.00 (inkl. Portospesen).
 
Frist
Für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte werden ca. 10 Arbeitstage benötigt.
 
Pass (oder in Kombination mit Identitätskarte)
Informationen zur Beantragung des Passes oder des Kombiangebotes finden Sie auf migrationsamt.tg.ch unter Ausweisstelle.
 
Provisorischer Pass
Informationen zur Beantragung eines provisorischen Passes finden Sie auf migrationsamt.tg.ch
 
Einreisebestimmungen
Reisende sind für die Vorbereitung sowie für die Organisation ihrer Reise und die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften wie auch für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Land benötigten Dokumente selbst verantwortlich. Kontrollieren Sie rechtzeitig vor Antritt der Reise, ob Ihr Reisepass oder Ihre Identitätskarte den gesetzlichen Vorschriften des Ziellandes entspricht.
 
Bitte beachten Sie, dass viele Länder ein Ausweisdokument verlangen, welches noch 3 oder sogar 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss.
 
Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen in alle Länder erhalten Sie bei der zuständigen Botschaft, Ihrem Reisebüro oder direkt bei der Fluggesellschaft sowie beim Eidg. Departement für Auswärtiges (EDA).
 
 

Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeinde@fischingen.ch

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Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
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Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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