Identitätskarte und Schweizer Pass
Information zu den neuen Identitätskarten ab Ende 2026: Die Biometrische Identitätskarte
Die Schweiz sieht für Ende 2026 die Einführung einer biometrischen Identitätskarte vor. Wie der biometrische Pass wird auch die biometrische Identitätskarte mit einem Chip versehen sein, der die persönlichen Daten, ein Foto und zwei Fingerabdrücke enthält. Die auf dem Chip gespeicherten und digital signierten Daten bieten zusätzliche Sicherheit gegen Fälschung und Identitätsdiebstahl. Zudem garantiert die biometrische Identitätskarte, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger auch langfristig ohne Einschränkung innerhalb der EU reisen können.
Ab Einführung der biometrischen Identitätskarte werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger frei wählen können, welches Ausweismodell sie möchten. Es wird auch möglich sein, den Pass und die biometrische Identitätskarte zusammen als «Kombination» zu erwerben.
Die Ausstellung der neuen biometrischen Identitätskarten erfolgt über das Erfassungszentrum Frauenfeld oder Weinfelden. Die Preise sind unverändert.
(Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol; www.fedpol.admin.ch; Pass und Identitätskarten, Laufende Projekte)
Weitere Infos folgen im November/Dezember 2026.
Bitte überprüfen Sie frühzeitig, wie lange Ihre Identitätskarte und/oder Pass noch gültig sind, damit Sie Ihre neuen Reisedokumente rechtzeitig erhalten.
Wenn nur eine Identitätskarte gewünscht wird, muss diese über die Einwohnerdienste der Wohngemeinde beantragt werden. Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen (altersunabhängig) am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich.
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Alte Identitätskarte
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Bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle
- Ausweiskonformes Foto (analog, digital) gemäss Anforderungen Passfoto
- Einwilligungserklärung (inkl. ID/Pass), sofern nicht beide sorgeberechtigten Personen am Schalter vorsprechen
Praxisänderung bei Identitätskarten-Anträgen von minderjährigen Kindern
Minderjährige Kinder oder entmündigte Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte(n) Person(en) zu begleiten.
Bei ID-Anträgen ist das schriftliche Einverständnis (Einwilligungserklärung inkl. Kopie ID/Pass) der zweiten sorgeberechtigten Person vorzuweisen, sofern nur ein Elternteil am Schalter anwesend ist oder eine Beistandschaft besteht.
Die Vorlage für die Einwilligungserklärung finden Sie auf der Homepage unter www.fischingen.ch im Online-Schalter unter der Abteilung Einwohnerdienste. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Gültigkeit
Die Identitätskarte ist für Erwachsene 10 Jahre und für Minderjährige 5 Jahre gültig.