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Gastgewerbe

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt oder Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreibt, benötigt eine Bewilligung. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind grundsätzlich mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung und vollständig ausgefüllt an die Gemeindekanzlei, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang, kanzlei@fischingen.ch, einzureichen.

Als gastgewerblichen Tätigkeit gilt:

  • das Beherbergen von Gästen,
  • die Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle und
  • das Überlassen von Räumen oder von Platz zum Genuss von Speisen und Getränken oder zum vorübergehenden Aufenthalt.

Betreffend baulichen und feuerpolizeiliche Informationen / Vorschriften wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

Als Handel mit alkoholischen Getränken gilt:

  • der Verkauf, die Vermittlung oder eine anderweitige entgeltliche Abgabe solcher Getränke, ohne dass sie zum Genuss an Ort und Stelle bestimmt sind.

Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber
Eine Bewilligung kann einer natürlichen (Herr oder Frau Muster) oder einer juristischen Person (Muster AG) erteilt werden. Die Bewilligung lautet auf diese Person und ist nicht übertragbar.

Verantwortliche Person
Ist eine natürliche Person Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber (Frau oder Herr Muster), ist sie die verantwortliche Person. Ist eine juristische Person Bewilligungsinhaberin (Muster AG), muss sie eine natürliche Person (Herr oder Frau Muster) als verantwortliche Person bezeichnen. Die verantwortliche Person muss über einen Fähigkeitsausweis verfügen.

Eine Bewilligung wird erteilt, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegt und die gesuchstellende Person:

  1. handlungsfähig ist,
  2. für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet und
  3. in den letzten fünf Jahren nicht wiederholt oder in schwerwiegender Weise Vorschriften des Gastgewerbe-, der Alkohol-, der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Betäubungsmittel- oder der Ausländergesetzgebung oder des Arbeitsrechts verletzt hat.

Die einzureichenden Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Formulare:

Gesuch Bewilligung Ausübung gastgewerbliche Tätigkeit.doc
Gesuch Bewilligung regelmässige Verlängerungen.doc
Gesuch Bewilligung Handel alkoholischen Getränken.doc

Link:

Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz (GastG)
Gastgewerbe- und Alkoholhandelsverordnung (GastV)​​​​​


Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeinde@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Das Steueramt hat reduzierte Öffnungszeiten und bleibt am Montagvormittag und Donnerstagnachmittag geschlossen.

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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