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Adressauskünfte / Auskunft über Personendaten zu gewerblichen Zwecken

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden. Demgemäss sind keine telefonischen Adressauskünfte möglich.

Wünschen Sie eine Auskunft über eine Person, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Die schriftliche Anfrage sowie einen Interessensnachweis senden Sie bitte an die Einwohnerdienste Fischingen. Für die Beantwortung der Adressanfrage werden wir Ihnen Fr. 15.00 in Rechnung stellen.


Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeinde@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Das Steueramt hat reduzierte Öffnungszeiten und bleibt am Montagvormittag und Donnerstagnachmittag geschlossen.

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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