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Heimatausweis

Begründen Sie vorübergehend aufgrund eines Studiums, einer Ausbildung oder einem Heimaufenthalt mit einer Dauer von länger als drei Monaten in einer anderen Schweizer Gemeinde einen Nebenwohnsitz, haben Sie Anspruch auf einen Heimatausweis. Im Heimatausweis wird bestätigt, dass der Heimatschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes hinterlegt ist. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden.
 
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
 
Den Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abholen oder über den Online-Schalter bestellen.
 
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen die Einwohnerdienste zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse. 
 
Die Ausstellung eines Heimatausweises ist für die Einwohner kostenlos. 

Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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