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Hundekontrolle

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.
 
Hunde im Alter von fünf Monaten und darüber sind steuerpflichtig. Die Rechnung für die Hundesteuer (1. Hund Fr. 80.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 140.00) wird per Post zugestellt.
 
Anmeldungen, Adressänderungen, Abmeldungen, Todesfälle und Halterwechsel müssen innert 10 Tagen der AMICUS (Tel. 0848 777 100 oder infoNULL@amicus.ch) und innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. 
 
Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte an unserem Schalter vorbei und bringen den Heimtierpass (Impfbüchlein) mit.
 
Potenziell gefährliche Hunderassen dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung gehalten werden. Die Bewilligung ist grundsätzlich vor der Anschaffung einzuholen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden dem Veterinäramt Thurgau zu melden. Betreffend Bewilligungsverfahren für potenziell gefährliche Hunde oder betreffend Tierschutz wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Kanton Thurgau.
 

www.veterinaeramt.tg.ch, Tel. 058 345 57 30 oder veterinaeramtNULL@tg.ch

Obligatorische Hundeausbildung

Die Bundesbestimmungen zur Ausbildungspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter wurden per 01.01.2017 aufgehoben. Damit gilt im Thurgau bezüglich Hundeerziehung wieder einzig das kantonale Recht. Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Zwecks Sozialisierung empfehlen wir, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs. Es wird nicht mehr eine Ausbildung vor Anschaffen des Hundes verlangt.

Sämtliche Informationen rund um die Hundehaltung finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für HundehalterInnen" Broschüre
 
Informationen Hundegesetz: können Sie  hier einsehen.
 
Hundekotsäcke können kostenlos am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Zum Mitnehmen liegen sie auch beim Eingang des Gemeindehauses auf (links neben dem grossen Briefkasten).
 

Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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