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Identitätskarte und Schweizer Pass

Die nächsten Ferien kommen bestimmt.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, wie lange Ihre Identitätskarte noch gültig ist.
Für eine Erstausstellung sowie für die Erneuerung der alten Identitätskarte ist ein
persönlicher Besuch an unserem Schalter erforderlich (Unterschrift / Identitätsabklärung).
 
Pässe und Kombi-Angebote (Pass und IDK) werden seit dem 1. März 2010 über die kantonale Ausweisstelle des Kantons Thurgau ausgestellt.
 
Wo kann die neue Identitätskarte beantragt werden?
 
Bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde. Benötigen Sie gleichzeitig einen neuen Pass, können Sie von einem Kombi-Angebot profitieren.
Das Kombi-Angebot können Sie über die kantonale Ausweisstelle des Kantons Thurgaubeantragen.
 
Welche Unterlagen sind für die Identitätskarte erforderlich?
 
Damit der Antrag speditiv bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
  • Alte Identitätskarte mitbringen (auch wenn diese abgelaufen ist)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
  • 1 Passfoto neueren Datums (siehe Anforderungen an das Passfoto)
  • Grössenangabe
  • Auch für Kleinkinder wird ein Passfoto benötigt
  • Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls persönlich mit einem Elternteil am Schalter erscheinen und den Antrag mitunterschreiben
  • Bei Minderjährigen benötigen wir zusätzlich die Unterschrift eines Elternteils
 
Gültigkeit
Die Identitätskarte ist für Erwachsene 10 Jahre und für Minderjährige 5 Jahre gültig.
 
Kosten
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene Fr. 70.00 und für Kinder Fr. 35.00 (inkl. Portospesen).
Die Karte muss bereits bei der Antragstellung bezahlt werden.
 
Frist
Für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte werden ca. 10 bis max. 15 Arbeitstage benötigt.
 
Was ist zu tun, wenn dringend ein Ausweis benötigt wird?
Provisorischer Pass
Für einen Not-Ausweis können Sie bei der kantonalen Ausweisstelle einen Provisorischen Pass beantragen. Achtung: Für Reisen in und durch die USA ist dieser Pass nicht gültig. Weitere Informationen finden Sie hier. Benötigen Sie einen Notausweis innert Stunden
(vor Abflug) können Sie ausserhalb der Öffnungszeiten der kantonalen Ausweisstelle einen Provisorischen Pass direkt bei der Notfallpassstelle am Flughafen beantragen.
 
Was muss sonst noch beachtet werden?
Es werden keine Notidentitätskarten ausgestellt.
Kinder können nicht in die Pässe der Eltern eingetragen werden. Ausserdem gibt es keine Passverlängerungen.
Die maschinenlesbaren Pässe sind für alle Länder gültig. Fragen zum neuen biometrischen Pass beantwortet auch die fedpol-Gratis-Hotline 0800 820 008.

Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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