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Gastgewerbe

Tätigkeit und/oder Handel mit alkoholholhaltigen Getränken.

Als gastgewerbliche Tätigkeit gelten das Beherbergen von Gästen, die Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle und das Überlassen von Räumen oder von Platz zum Genuss von Speisen und Getränken oder zum vorübergehenden Aufenthalt. Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreibt, wer solche, ohne dass sie zum Genuss an Ort und Stelle bestimmt sind, verkauft, vermittelt oder auf andere Weise gegen Entgelt abgibt.

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt oder Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreibt, bedarf eines Patentes oder einer Bewilligung.

Patentpflichtige Betriebe (mit oder ohne Alkoholausschank)

  1. Beherbergungsbetriebe
  2. Wirtschaften

Personen, die sich um ein Patent bewerben, haben sich durch eine Prüfung über die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen für das Führen eines Gastgewerbebetriebes sowie der Grundsätze der Suchprävention auszuweisen (Fähigkeitsausweis zur Führung eines Gastgewerbebetriebes).

Bewilligungspflichtige Betriebe (mit oder ohne Berechtigung zum Alkoholausschank)

  1. Kioskwirtschaften oder Imbissstände (max. 20 Sitz- oder Stehplätze)
  2. Gelegenheitswirtschaften (Öffnungszeiten max. 28 Stunden und 4 Tage/ Woche)
  3. Jugendlokale

Ein Patent oder eine Bewilligung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person

  1. handlungsfähig ist,
  2. über einen guten Leumund verfügt,
  3. für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet
  4. über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt und
  5. in den letzten fünf Jahren nicht wiederholt oder in schwerwiegender Weise Vorschriften des Gastgewerbe-, der Alkohol-, der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Betäubungsmittel- oder der Ausländergesetzgebung oder des Arbeitsrechts verletzt hat

Gesuche sind mit den nötigen Unterlagen an die Gemeinderatskanzlei, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang, einzureichen.

Formulare:

Gesuch um Patent oder Bewilligung
Gesuch für regelmässige Verlängerung
Gesuch um Patent für Handel mit alkohol. Getränken

Link:

Gesetze und Verordnungen


Zuständige Abteilung

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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