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Todesfall

Ein Mensch ist gestorben - was ist zu tun?

Todesfall zu Hause
Verständigen Sie den behandelnden Arzt. Wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt oder den Notfallarzt (Tel. 144 oder 117). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes aus. Danach müssen sich die Angehörigen mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen.

Todesfall im Spital oder Heim
Die Heim- oder Spitalverwaltung erledigt die nötigen Formalitäten und lässt eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes ausstellen. Das Zivilstandsamt leitet diese Todesbescheinigung ans Bestattungsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen.

Tod infolge eines Unfalls, Auffinden einer verstorbenen Person
Ziehen Sie unverzüglich die Polizei bei (Tel. 117). Dies gilt unter anderem für alle Unfälle wie Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle.

Mitzubringen sind:

  • Ärztliche Todesbescheinigung des Arztes (falls zu Hause gestorben)
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • bei Ausländern Pass und Ausländerausweis

Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären:

  • Erdbestattung oder Kremation
  • Art des Grabes:
    • Einzelgrab (Erdbestattung oder Urne)
    • Bestehendes Grab (Urnenbeisetzung)
    • Gemeinschaftsgrab (Urnenbeisetzung)
    • Kein Grab (Urne bei den Angehörigen)
  • Termin Beisetzung/Trauerfeier
  • Amtliche Publikation, falls erwünscht

Das Bestattungsamt regelt alles Weitere nach Absprache mit den Angehörigen.

Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt.

Bestattungsamt
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang
Tel. 058 346 80 82
kanzleiNULL@fischingen.ch

Bestattungsdienst Hansueli Sommer
Kirchgasse 7
8352 Elsau
Tel. 052 363 14 85
Mobile 079 606 01 03

Online-Schalter

Gemeinde Fischingen
Kurhausstrasse 31
8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeindeNULL@fischingen.ch

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 11:30 Uhr  
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Abweichende Öffnungszeiten
Steueramt:
     Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
                           Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
                           Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.

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