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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen – Bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft

Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.

Medienmitteilung

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Gemeinde Fischingen
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8374 Dussnang

Tel. +41 58 346 80 80
gemeinde@fischingen.ch

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Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr  

Das Steueramt hat reduzierte Öffnungszeiten und bleibt am Montagvormittag und Donnerstagnachmittag geschlossen.

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