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Einbürgerungen

1. Ordentliche Einbürgerung

Das Gesuch um Erwerb des Bürgerrechts kann gestellt werden, wenn Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sind und die Wohnsitzfristen sowie die Integrationskriterien erfüllt sind.

Rechtliche Grundlagen
•    Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG)
•    Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV)
•    Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
•    Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)
•    Gebühren für das Gemeindebürgerrecht gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 1. April 2015

Aufenthaltsstatus
Niederlassungsbewilligung C

Wohnsitzfristen (Art. 9 BüG, § 4 KBüG)
•    10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon
•    5 Jahre Wohnsitz im Kanton Thurgau, davon
•    3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Fischingen

Doppelte Berechnung der Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr. Der tatsächliche Aufenthalt hat mindestens 6 Jahre zu betragen.

Sprachnachweis (§ 6 Abs. 2 KBüG, § 3 KBüV)
Wenn die Deutschkenntnisse nicht offenkundig vorhanden sind, werden diese durch einen Test nachgewiesen. Erforderlich sind mündliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B2 und schriftliche Sprachkompetenzen mindestens auf dem Referenzniveau B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen.
Die Deutschkenntnisse gelten als offenkundig, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber:
•    Deutsch als Muttersprache spricht oder schreibt;
•    während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht hat;
•    eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen hat;
     oder
•    über einen Sprachnachweis verfügt, der die gemäss kantonalem Recht geforderten
     Deutschkenntnisse bescheinigt und der sich auf einen Sprachtest abstützt,
     der den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachtestverfahren entspricht.

Integrationskriterien und weitere Voraussetzungen (Art. 2ff BüV)
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss folgende Kriterien und Voraussetzungen erfüllen:
•    Vertraut sein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
•    Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
•    Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
•    Respektierung der Werte der Bundesverfassung
•    Sprachnachweis
•    Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
•    Förderung der Integration der Familienmitglieder
•    Enge Verbundenheit mit der Schweiz

Falls aufgrund persönlicher Umstände (z.B. Behinderung oder Krankheit) die Teilnahme am Wirtschaftsleben, der Erwerb von Bildung oder die Erbringung des Sprachnachweises erschwert wird, berücksichtigt die zuständige Behörde diese angemessen.

Verfahrensablauf
Das Formular "Gesuch um ordentliche Einbürgerung" kann bei der Gemeinderatskanzlei Fischingen oder beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen angefordert werden.
Das vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Unterlagen ergänzte Formular ist beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt, wer nach Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch das des Kantons erhalten hat.
Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erfolgt durch die Gemeindeversammlung. In einem persönlichen Gespräch mit den Gesuchstellern prüft der Gemeinderat, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind oder weitere Nachweise erbracht werden müssen (Attest Grundwissen über die Schweiz). Anschliessend entscheidet der Gemeinderat darüber, ob das Einbürgerungsgesuch zur Genehmigung der Gemeindeversammlung vorgelegt wird.

Mitwirkungspflicht
Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin unterliegt währen der Dauer des gesamten Verfahrens einer Mitwirkungspflicht. Dies beinhaltet unter anderem die Erteilung von zutreffenden und vollständigen Angaben. Nachträglich veränderte Verhältnisse sind zu melden. Hierzu zählt das allfällige Absolvieren von Deutsch- und Eignungstests. 

Gebühren

Wer Kosten Zusammensetzung der Kosten
Jugendliche Bewerber,
bis zum vollendeten 18. Altersjahr 
CHF 1'050.00 Fischingen: CHF 600.00, Kanton: CHF 400.00, 
Bund: CHF 50.00

Erwachsener Bewerber,

Einzelperson

CHF 2'100.00 Fischingen: CHF 1'200.00, Kanton: CHF 800.00, 
Bund: CHF 100.00
Ehepaar CHF 3'550.00 Fischingen: CHF 1'800.00, Kanton:
CHF 1'600.00, Bund: CHF 150.00

Minderjährige werden in der Regel in das Einbürgerungsverfahren einbezogen. 

Weitere Informationen:
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen
 

2. Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig. Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen.

Vom erleichterten Einbürgerungsverfahren können, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen oder Ausländer der dritten Ausländergeneration Gebrauch machen. 

Der Kanton wird vorher angehört und hat – wie auch die Gemeinde – ein Beschwerderecht.

Für weitere Auskünfte können Sie sich direkt an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden.

Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
Wabern
Tel. 058 465 11 11
Staatssekretariat für Migration

Das Gesuchformular für die Einbürgerung im erleichterten Verfahren und für die Einbürgerung der dritten Generation kann bei der Gemeinde bezogen werden. 


Zuständige Abteilung