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Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriftsbeglaubigungen dürfen durch die Gemeindeschreiberin oder den Gemeindepräsidenten ausgestellt werden. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer Identitätskarte ausweisen können. Die Gebühr beträgt pro beglaubigte Unterschrift Fr. 20.00.
Bitte Termin vereinbaren unter Tel. 058 346 80 82.


Zuständige Abteilung