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Besuchsaufenthalt / Einladungsverfahren

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen und die Ausreise nach Ablauf der bewilligten Frist zu garantieren.

Folgende Unterlagen müssen bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers)
  • Abschluss einer schweizerischen Reiseversicherung über Fr. 50'000 inkl. Rückführung (Einzahlungsbestätigung und Kopie der abgeschlossenen Reiseversicherung)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Kopie des Mietvertrages
  • Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen
  • Nachweis der finanziellen Verpflichtungen (Formular bei der Gemeinde erhältlich)
  • Wiederausreisebestätigung (erhältlich bei den Einwohnerdiensten, vor Ort zu unterzeichnen)
  • Bearbeitungsgebühr: Fr. 25.00 (Gemeindeanteil)

Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und stellen es zur weiteren Bearbeitung dem Migrationsamt Thurgau zu. Das Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin oder den Besucher abgeholt werden.

Die Ankunft und Abreise der Besucherin oder des Besuchers ist den Einwohnerdiensten persönlich am Schalter unter Vorlage des Reisedokuments zu melden.

Links für Formulare:


Zuständige Abteilung