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Adressauskünfte / Auskunft über Personendaten zu gewerblichen Zwecken

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden. Demgemäss sind keine telefonischen Adressauskünfte möglich.

Wünschen Sie eine Auskunft über eine Person, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Die schriftliche Anfrage sowie einen Interessensnachweis senden Sie bitte an die Einwohnerdienste Fischingen. Für die Beantwortung der Adressanfrage werden wir Ihnen Fr. 15.00 in Rechnung stellen.


Zuständige Abteilung