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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug in die Gemeinde Fischingen, einen Umzug innerhalb der Gemeinde Fischingen oder einen Wegzug aus der Gemeinde Fischingen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. 

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Zivilstandsnachweis
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Kopie Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Fischingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Fischingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass)
  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung ist kostenlos